ich habe das neue Heimaufenthaltsgesetz gelesen und auch die Erklärung in der Broschüre "Information über Bewohnerrechte" der Patientenanwaltschaft.
Und ich bin ziemlich verwirrt und ratlos - soll ich im ernst als Arzt jede Beschränkung auf dem Formblatt dokumentieren???? Und das wird dann weiteregeleitet an die PDL und den zuständigen "Bewohnervertreter", der die AUFGABE hat, das zu hinterfragen???....???
Dazu kommt noch, dass ich mich nicht auskenne wer denn nun anordnen darf - also in meiner speziellen Situation.
Denn im §5 heisst es "ANordnungsbefugt ist
1. der mit der Führung der Abteilung oder mit der Leitung der Einrichtung betraute Arzt"
...bin ich nicht ...hab nur ein paar Krankenscheine und betreue einen kleinen Teil der Bewohner da!
2. "in Einrichtungen, die nicht unter ärztlihcer Leitung stehen, die mit der ärztlichen Aufsicht oder mit der Leitung des Pflegediensts betraute Person oder ihr Vertreter"
...bin ich nicht! ich habe keine ärztliche Aufsicht über das Heim!
Andererseits darf ja aber nur ein Arzt anordnen - und die Schwestern erzählen mir, auf einer Fortbildung habe jemand von der Patientenanwaltschaft behauptet, es dürfe jeder Arzt.....
was stimmt denn da jetzt, kennt sich wer aus? Und: wie wird denn das bei Euch gehandhabt????
Ich habe in einem Mail beim Verein für Sachwalterschaft gefragt, aber noch keine Antwort
Liebe Grüße,
eine ratlose
Susanne